Ferienwohnung mit 2 Bädern für 2 bis maximal 4 Personen in Monschau-Kalterherberg
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt
einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die
Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des
WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten
die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die
tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des
Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt,
für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere
Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder
zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss
rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter
deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht
mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern
kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem
Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste
über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende,
pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung.
Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an
Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum
Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift
und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der
Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu
halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu
ändern.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das
WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und
Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs
hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können
daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter
weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass
Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung
des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs
erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für
Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des
Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung,
es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die
darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen
und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich.
Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er
Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm
zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende
Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•
das WLAN weder zum Abruf noch zur
Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
•
keine urheberrechtlich geschützten
Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz
von Filesharing-Programmen;
•
die geltenden
Jugendschutzvorschriften beachten;
•
keine belästigenden, verleumderischen
oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
•
das WLAN nicht zur Versendung von
Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger
Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des
Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei,
die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter
und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung
beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme
bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt
der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung
und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den
Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.